Förderleistungen
Das Amt Musterhausen gewährt im Rahmen seiner Zuständigkeiten und der verfügbaren Haushaltsmittel Förderleistungen zur Unterstützung gemeinwohlorientierter, kultureller, sozialer, sportlicher sowie infrastruktureller Vorhaben.
Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt auf Antrag und nach Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß den einschlägigen Richtlinien und Beschlüssen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Für weitergehende Informationen zu Fördermöglichkeiten, Antragsfristen und erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle des Amtes Musterhausen.
Förderleistungen: